Kategorie: Flühs
Als Azubi hat man Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Da ein neues Ausbildungsjahr immer im August / September beginnt, muss im ersten Jahr der Urlaubsanspruch anteilig nach der folgenden Formel ermittelt werden:
Urlaubsanspruch = 30/12 x Anzahl der Beschäftigungsmonate
Ausbildungsleiter
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Personalleiterin
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Personalreferent
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